Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Renderkitchen, Stefanie Drawehn, Pauline-Staegemann-Straße 6, 10249 Berlin („Renderkitchen“), und ihren Auftraggebern über Architekturvisualisierungen, Animationen, Digital Staging, 360°-Touren und damit verbundene Visualisierungsleistungen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Renderkitchen ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Angebote von Renderkitchen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt oder Renderkitchen auf Weisung des Auftraggebers mit der Ausführung der Leistungen beginnt.
- Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung vorliegenden Unterlagen, Informationen und dem vereinbarten Leistungsumfang. Ändern sich diese nachträglich oder erweisen sie sich als unvollständig, kann der daraus entstehende Mehraufwand gesondert berechnet werden.
- Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind Angebote ab Ausstellungsdatum zwei Monate gültig.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot und etwaigen nachfolgenden schriftlichen Vereinbarungen.
- Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Unterlagen, Pläne, Modelle, Fotografien, Spezifikationen, Freigaben und sonstigen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Renderkitchen zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
- Projektzeitpläne und Liefertermine setzen voraus, dass erforderliche Informationen, Rückmeldungen und Freigaben durch den Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen.
- Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers können zu einer entsprechenden Verschiebung der Liefertermine führen.
- Soweit eine Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich ist und sich diese verzögert, behält sich Renderkitchen die gesetzlichen Ansprüche auf angemessene Entschädigung und Anpassung des Zeitplans vor.
4. Vorabzüge, Feedback und Korrekturen
- Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die vereinbarte Vergütung zwei Korrekturrunden.
- Vorabzüge, Vorschauen, Entwürfe, Testrenderings und Arbeitsdateien dienen ausschließlich der Abstimmung und stellen keine finalen Arbeitsergebnisse dar.
- Rückmeldungen des Auftraggebers sollen gebündelt und eindeutig übermittelt werden.
- Änderungswünsche nach Freigabe eines Projektstands, Änderungen der zugrunde liegenden Planungsunterlagen, zusätzliche Varianten sowie Korrekturen über die vereinbarten Korrekturrunden hinaus stellen zusätzliche Leistungen dar und werden nach dem jeweils geltenden Stundensatz oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots gesondert berechnet.
- Renderkitchen wird den Auftraggeber, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, informieren, bevor wesentliche zusätzliche Kosten entstehen.
5. Lieferung und Abnahme
- Finale Visualisierungen und sonstige Arbeitsergebnisse werden grundsätzlich digital in dem im Angebot vereinbarten Format und der vereinbarten Auflösung bereitgestellt.
- Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen.
- Unwesentliche Abweichungen oder Mängel, die die vereinbarte Nutzung des Werkes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Soweit für die jeweilige Leistung eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
6. Vergütung und zusätzliche Leistungen
- Die im Angebot genannte Vergütung gilt für den vereinbarten Leistungsumfang.
- Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Perspektiven, Gestaltungsvarianten, Planungsänderungen, zusätzliche Korrekturrunden oder wesentliche Änderungen nach einer Freigabe, werden gesondert berechnet.
- Sofern hierfür kein gesonderter Preis vereinbart wurde, werden zusätzliche Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stundensatz von Renderkitchen berechnet.
- Renderkitchen kann bei größeren oder länger laufenden Projekten angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangen, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.
7. Zahlung
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen.
- Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Renderkitchen kann zudem die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
- Die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Rechnung wirksam.
8. Kündigung und Projektunterbrechung
- Kündigt der Auftraggeber ein bereits beauftragtes Projekt vor dessen Fertigstellung, steht Renderkitchen eine Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Dabei werden bereits erbrachte Leistungen, entstandene Aufwendungen sowie infolge der Kündigung ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
- Renderkitchen ist berechtigt, bereits abgeschlossene Projektphasen und erbrachte Leistungen unmittelbar abzurechnen.
- Wird ein Projekt aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen unterbrochen oder verzögert, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Durch die Unterbrechung entstehende zusätzliche Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang gesondert berechnet werden.
9. Nutzungsrechte
- Das Urheberrecht und sämtliche sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an den erstellten Arbeiten verbleiben beim jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber.
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den im Angebot vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
- Sofern nicht anders vereinbart, werden die Nutzungsrechte nicht ausschließlich eingeräumt.
- Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere der Weiterverkauf, die Lizenzierung, die Übertragung an nicht projektbeteiligte Dritte oder die Verwendung für wesentlich andere Projekte, bedarf der vorherigen Zustimmung von Renderkitchen.
- Der Auftraggeber darf finale Arbeitsergebnisse an Projektbeteiligte, Marketingagenturen, Medienpartner und Dienstleister weitergeben, soweit dies für den vereinbarten Projekt- und Vermarktungszweck erforderlich ist.
- Editierbare Quelldateien, 3D-Modelle, Szenendateien, Materialbibliotheken, Arbeitsdateien, Zwischenrenderings und sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der geschuldeten Arbeitsergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Veröffentlichung durch Renderkitchen
- Sofern keine Vertraulichkeit vereinbart wurde, ist Renderkitchen berechtigt, fertiggestellte Arbeiten nach Veröffentlichung des Projekts für das eigene Portfolio, die eigene Website, Social Media, Präsentationen, Award-Einreichungen und sonstige Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
- Unterliegt ein Projekt der Vertraulichkeit oder einer Veröffentlichungssperre, hat der Auftraggeber Renderkitchen hierüber entsprechend zu informieren.
- Auf Wunsch und soweit angemessen berücksichtigt Renderkitchen einen vereinbarten Veröffentlichungstermin oder Vertraulichkeitszeitraum.
- Bei Veröffentlichungen durch Renderkitchen werden Angaben zum Auftraggeber oder Projekt nur in einem angemessenen und zulässigen Umfang genannt.
11. Materialien des Auftraggebers und Rechte Dritter
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass er berechtigt ist, Renderkitchen die für das Projekt bereitgestellten Pläne, Fotografien, Modelle, Logos, Marken, Referenzmaterialien und sonstigen Inhalte zur Verfügung zu stellen und deren vereinbarte Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
- Der Auftraggeber informiert Renderkitchen über etwaige Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung der bereitgestellten Materialien.
- Renderkitchen ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien umfassend auf entgegenstehende Rechte Dritter zu prüfen.
12. 3D-Modelle und Produktionsdateien
- Von Renderkitchen erstellte 3D-Modelle, Szenendateien und sonstige Produktionsdateien verbleiben als interne Produktionsmittel bei Renderkitchen, sofern deren Übertragung nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
- Die Lieferung final gerenderter Bilder, Animationen oder sonstiger finaler Arbeitsergebnisse beinhaltet nicht die Herausgabe der zugrunde liegenden Quelldateien.
- Sollen Quelldateien oder 3D-Modelle an den Auftraggeber übergeben werden, werden Umfang, Format, Nutzungsrechte und Vergütung gesondert vereinbart.
13. Technische und visuelle Abweichungen
- Visualisierungen stellen einen geplanten oder interpretierten zukünftigen Zustand dar und sind keine Fotografien des fertiggestellten Projekts.
- Farben, Helligkeit, Materialien und Kontraste können abhängig von Bildschirm, Druckverfahren, Lichtverhältnissen und Ausgabemedium unterschiedlich erscheinen.
- Renderkitchen kann daher keine identische Farbwiedergabe auf sämtlichen Endgeräten und Druckmedien gewährleisten.
- Sofern nicht ausdrücklich auf Grundlage verbindlicher Dokumentation anders beauftragt, dienen Visualisierungen der visuellen Kommunikation und Vermarktung und ersetzen keine Architektur-, Fach- oder Ausführungsplanung.
14. Mängel
- Der Auftraggeber hat Renderkitchen über behauptete Mängel unverzüglich zu informieren und diese so konkret zu beschreiben, dass eine Prüfung möglich ist.
- Im Falle eines berechtigten Mangels ist Renderkitchen zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nacherfüllung zu geben.
- Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben im Übrigen unberührt, soweit nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
15. Haftung
- Renderkitchen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Renderkitchen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Renderkitchen.
- Eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
16. Vertraulichkeit
- Renderkitchen behandelt nicht öffentliche Projektinformationen des Auftraggebers vertraulich, soweit deren vertraulicher Charakter erkennbar ist oder ausdrücklich mitgeteilt wurde.
- Die Parteien können bei Bedarf zusätzliche Vertraulichkeitsregelungen oder eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) vereinbaren.
- Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
17. Archivierung
- Renderkitchen ist berechtigt, Projektdateien nach Abschluss eines Projekts zu internen Archivierungszwecken aufzubewahren, ist jedoch ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, diese für einen bestimmten Zeitraum zu archivieren.
- Der Auftraggeber ist für die sichere Speicherung der ihm übergebenen finalen Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich.
- Renderkitchen ist nach Projektabschluss nicht verpflichtet, Projektdateien erneut zu erstellen oder wiederherzustellen, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Soweit gesetzlich zulässig und beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
19. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen individueller Projektvereinbarungen sollen in Textform erfolgen.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Renderkitchen und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.